KFZ-Versicherung (privat)
Die besondere Gefahr beim Autofahren ist, Dritten einen Schaden zuzufügen. Zu beachten ist, dass eine Leistungspflicht keine Schuld voraussetzt, lediglich eine Beteiligung am Schadensfall. Eine KFZ-Versicherung ist aus diesem Grund eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Sie können jedoch nicht nur den Schaden Dritter versichern lassen. Auch die Versicherung von Schäden am eigenen Automobil ist möglich, wahlweise über die Fahrzeugteilversicherung oder die Fahrzeugvollversicherung.
Wenn Sie eine bestimmte Kfz-Versicherung in nähere Betrachtung gezogen haben, empfehlen wir, insbesondere die Einschlüsse der Haftpflichtversicherung zu prüfen. Diese können, neben den obligatorischen Bestandteilen, von Tarif zu Tarif variieren. So ist beispielsweise vermittels der Mallorca-Police ein Einschluss der Kfz-Versicherung vorgesehen, der eine Kfz-Haftpflicht außerhalb Deutschlands garantiert. Ebenso ist eine internationale Haftpflicht-Versicherung eine sinnvolle Investition, sobald man mit dem Auto das eigene Land verlässt. Sie wollen die kompetenteste Beratung in Hildesheim und Umgebung? Sprechen Sie uns an!