Grundfähigkeitsversicherung
Kennen Sie Ihre Grundfähigkeiten? Sehen, Sprechen, Hören, Greifen, Knien, Schreiben zählen dazu. Sie nutzen diese
Fähigkeiten jeden Tag für vielerlei Dinge. Auch für Ihre Arbeit. Doch was, wenn eine dieser wichtigen
Fähigkeiten verloren geht? Für diesen Fall benötigen Sie eine Grundfähigkeitsversicherung. Nur damit sind Sie
für den Ernstfall finanziell abgesichert.
Ihre Grundfähigkeiten
Die Grundfähigkeiten eines Menschen umfassen
- hören
- sehen
- sprechen
- gehen, stehen, Treppen steigen
- tragen bzw. heben
- Einsatz der Hände
- geistige Leistungsfähigkeit
All diese Fähigkeiten sind Grundfähigkeiten. Sie benötigen diese, um aktiv am Leben teilnehmen und auch Ihre
Arbeit verrichten zu können. Verlieren Sie eine oder mehrere dieser Fähigkeiten, sind Einschränkungen im
alltäglichen Leben die Folge. Und damit einhergehend natürlich auch finanzielle Einbußen.
Beispiele zum Verlust von Grundfähigkeiten
Hören – Ihre Hörfähigkeit ist eingeschränkt, Sie tragen deshalb Hörgeräte. Doch trotz dieser
Hörhilfen sind Sie nicht in der Lage, selbst in nächster Nähe laute Geräusche wie Musik oder Straßenlärm zu
hören.
Stehen – Sie schaffen es nicht mehr, 10 Minuten frei zu stehen. Sie müssen sich dabei abstützen.
Gehen – Sie müssen sich bereits bei kurzen Strecken abstützen.
Tragen/Heben – Sie schaffen es nicht mehr, einen Behälter mit 5 Litern Inhalt von einem Tisch zu
heben und den vollen Behälter 5 Meter weit zu tragen.
Einsatz der Hände – Sie können mit Ihrer Hand den Schraubverschluss einer Flasche nicht mehr
öffnen und schließen. Auch der Gebrauch einer Schere gelingt Ihnen nicht mehr. Im Bezug auf das Schreiben können
Sie keine 5 Wörter mehr leserlich in Druckbuchstaben schreiben.
Geistige Leistungsfähigkeit – Sie sind nicht mehr in der Lage, alltägliche Tätigkeiten alleine
auszuführen. Beispielsweise das Einkaufen oder die Erledigung der Körperhygiene.
Grundfähigkeitsversicherung – aber warum eigentlich?
Wenn Sie eine Ihrer Grundfähigkeiten verlieren, ist dies natürlich ein Schock. Denn damit verändert sich Ihr
ganzes Leben. Sie müssen sich auf die neue Situation einstellen und Ihr Leben entsprechend umorganisieren. Auch
ist es fraglich, ob Sie dann noch im gewohnten Umfang arbeiten können. Vielleicht können Sie auch gar nicht
mehr berufstätig sein. Die Folge: Ihr Einkommen verringert sich oder fällt im schlimmsten Fall sogar gänzlich
weg. Hinzu kommen zusätzliche Kosten. Wie werden Sie diese stemmen und Ihr Leben finanzieren?
Hier kommt die Grundfähigkeitsversicherung, kurz GFV, ins Spiel. Sie leistet, sobald Sie eine Ihrer
Grundfähigkeiten aufgrund Krankheit oder Unfall für eine Dauer von mindestens 6 Monaten verlieren. Sie erhalten
dann eine sogenannte Fähigkeitenrente. Und das selbst dann, wenn Sie noch teilweise oder sogar voll arbeiten
können. Besteht der Grundfähigkeitsverlust dauerhaft, erhalten Sie die Fähigkeitsrente sogar bis zum Erreichen
Ihrer Altersrente. Oder eben bis zum vereinbarten Vertragsende.
Für wen ist diese wichtige Versicherung geeignet?
Die Grundfähigkeitsversicherung ist der optimale Schutz für Selbstständige, im sozialen Bereich Berufstätige
sowie für Berufstätige, welche überwiegend handwerklich bzw. körperlich tätig sind.
Grundfähigkeitsversicherung? Wieso? Es gibt doch die Berufsunfähigkeitsversicherung!
Es ist richtig, dass beide Versicherungen, die Grundfähigkeitsversicherung wie auch die
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor den finanziellen Folgen von körperlichen Einschränkungen bis hin zur
Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit schützen. Dennoch gibt es Unterschiede:
Die Absicherung
Die GFV leistet, wenn Sie bestimmte Grundfähigkeiten verlieren. Die BU leistet, wenn Sie Ihre Arbeitskraft zu
mindestens 50 % verloren haben.
Der Leistungsfall
Bei der GFV erfolgt die Leistung auch dann, wenn Sie Ihren Beruf noch teilweise oder sogar vollständig ausüben
können. Die BU hingegen leistet erst ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %.
Die Kosten
Die GFV ist in der Regel günstiger als die BU.
AU-Option
Der Einschluss einer AU-Option ist lediglich bei der BU möglich, nicht aber bei der GKV.
Grundfähigkeitsversicherung – Fragen und Antworten
Wie lange wird die Grundfähigkeitsrente gezahlt?
Wann die Auszahlung der Grundfähigkeitsrente endet, können Sie bei Vertragsabschluss selbst bestimmen. Ideal ist
jedoch, mindestens Ihr Renteneintrittsalter als Auszahlungsende auszuwählen.
Wird die Leistung eingestellt, wenn ich noch bzw. wieder arbeiten kann?
Nein. Die Grundfähigkeitsrente erhalten Sie auch dann, wenn Sie trotz fortdauerndem Verlust der Grundfähigkeiten
arbeiten können.
Gibt es Zusatzbausteine?
Ja, es ist in der GFV möglich, den Vertrag um diverse Zusatzbausteine zu erweitern. So zum Beispiel um den
Zusatzbaustein Schwere Krankheiten oder auch um den Zusatzbaustein Psyche.
Der Zusatzbaustein Schwere Krankheiten bietet eine Einmalzahlung im Falle einer Krebserkrankung, bei einem
Schlaganfall, einem Herzinfarkt oder auch bei Multipler Sklerose.
Eine GFK-Rentenzahlung im Falle von schweren Depressionen oder auch bei Schizophrenie ermöglicht der
Zusatzbaustein Psyche.
Wann erfolgt die Leistung?
Sobald Sie eine Ihrer Grundfähigkeiten für mindestens 6 Monate verloren haben, können Sie Leistungen aus der GFV
beanspruchen. Meist wird der Versicherungsfall dann schon innerhalb weniger Tage geprüft.
Gibt es Berufe, welche nicht durch die GFV absicherbar sind?
Es gibt nur äußerst wenige Berufe, welche nicht mit einer Grundfähigkeitsversicherung abgesichert werden können.
Dazu zählen beispielsweise Sprengmeister, Wachleute mit Dienst an der Waffe oder auch Profisportler. Nicht
umsonst gilt die GFV als optimale Absicherung für all jene, welche sich nicht mit einer
Berufsunfähigkeitsversicherung absichern können oder dort sehr hohe Beiträge zahlen müssten.
Worauf sollte beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung geachtet werden?
Am wichtigsten ist, dass Sie die Verlust-Definition genau prüfen. Hilfreich ist es, wenn Sie
dabei an Ihren Arbeitsalltag denken und welche Fähigkeiten Sie dafür unbedingt brauchen.
Was die Rentenhöhe betrifft, so sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese mindestens 60 %
Ihres Brutto-Einkommens beträgt. Der Versicherungsvertrag sollte zudem mindestens bis zu Ihrem
Renteneintrittsalter laufen.
Im Bezug auf die Nachversicherungsgarantie müssen Sie unbedingt darauf achten, dass diese ohne
erneute Gesundheitsprüfung besteht. Nur so können Sie Ihren Versicherungsschutz schnell und einfach an
Veränderungen in Ihrem Leben anpassen.
Die Gesundheitsfragen sollten Sie absolut wahrheitsgemäß beantworten. Schwindeln Sie bei der
Beantwortung und kommt dies im Leistungsfall ans Licht, erhalten Sie aufgrund dieser Verletzung der
vorvertraglichen Anzeigepflicht keinerlei Leistungen.
Fazit
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine ideale Absicherung für Sie, wenn Sie selbstständig tätig sind, im
sozialen Bereich arbeiten oder überwiegend handwerkliche bzw. körperliche Arbeiten ausführen. Doch auch, wenn
Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließend können oder dort sehr hohe Beiträge zahlen müssten, ist
die GFV definitiv interessant für Sie.
Diese ebenso praktische wie wichtige Versicherung leistet, sobald Sie eine Ihrer Grundfähigkeiten für mindestens
6 Monate verlieren. Und das sogar dann, wenn Sie trotz des Grundfähigkeitsverlustes weiterhin arbeiten
können.
Sie wünschen weitere Informationen zur GFV? Sehr gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Stesan Finanzmanagement GmbH
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