Dienstunfähigkeit
Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Sie, wie ihr Name schon sagt, im Falle einer Dienstunfähigkeit ab. Um
diese Versicherung zu erklären, ist es zuerst wichtig, den Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und
Berufsunfähigkeit aufzuzeigen.
Berufsunfähigkeit
- bedarf eines ärztlichen Nachweises
- dauert mindestens 6 Monate an
- beträgt mindestens 50 %
- und Sie sind dabei nicht in der Lage, Ihren Beruf auszuüben
Dienstunfähigkeit
- gibt es ausschließlich bei Beamten oder die es noch werden können
- muss nicht durch einen Arzt nachgewiesen werden
- muss jedoch vom Dienstherrn bescheinigt werden
- bedeutet, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, im öffentlichen Dienst tätig zu sein
- es ist unerheblich, ob Sie außerhalb des öffentlichen Dienstes noch arbeitsfähig sind
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Sollten Sie eines Tages aus körperlichen oder psychischen Gründen dienstunfähig werden und somit Ihren Job nicht
mehr ausüben und Ihre Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen können, geht dies unweigerlich mit großen
finanziellen Einbußen einher. Zwar haben Sie theoretisch einen Versorgungsanspruch, doch praktisch kommt es
dabei auf die Art der Dienstunfähigkeit an.
Eine nicht abgesicherte Dienstunfähigkeit führt logischerweise dazu, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht in
vollem Umfang bestreiten können und somit Ihren gewohnten Lebensstandard nicht aufrechterhalten können.
Das bedeutet, dass Sie dann Ihre Lebensweise einschränken und langfristig auch Ihre Wünsche und Ziele minimieren
müssen.
Wollen Sie das vermeiden, ist es absolut wichtig, dass Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Denn
nur mit dieser Versicherung können Sie das Problem der Einkommenseinbußen umgehen.
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