Bauherrenhaftpflicht

Sie bauen gerade Ihr Eigenheim oder stehen kurz bevor? Dann gibt es einiges für Sie zu beachten. Neben
Raumaufteilung, Statik und auch Baumaterial müssen Sie zudem dafür sorgen, dass auf Ihrer Baustelle niemand zu
Schaden kommt. Um sich gegen die finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens auf Ihrer Baustelle abzusichern,
benötigen Sie eine Bauherrenhaftpflicht.

Warum diese Versicherung so wichtig ist

Sie denken, Sie sind aus der Haftung, wenn Sie als Bauherr ein Unternehmen mit der Bauausführung
sowie einen Architekten für die Bauaufsicht beauftragt haben? Leider falsch! Denn dies entbindet Sie nicht aus
der Haftung. Denn die Baustellen-Sicherung obliegt allein Ihnen als Bauherr bzw. Bauherrin.

Somit haften Sie für so gut wie alles, was Ihre Baustelle betrifft. Sei es für die Baustellen-Sicherung, für
etwaige Schäden an benachbarten Grundstücken oder für Schäden, welche Unbeteiligten geschehen. Sie führen die
Bauarbeiten selbst, also in Eigenregie aus? Dann sind Sie zudem auch haftbar, wenn helfende Personen einen
Unfall auf Ihrer Baustelle haben.

Jeglicher Schaden bringt hohe finanzielle Belastungen mit sich. Und genau vor diesen schützt Sie die
Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Bauherrenhaftpflicht – was ist versichert?

Der Versicherungsschutz dieser wichtigen Absicherung umfasst Ansprüche aus Pflichtverletzungen
des Versicherungsnehmers.

Die Bauherrenhaftpflicht leistet, wenn:

  • Sie Ihre Bauherren-Pflichten verletzen und das beispielsweise bereits vor Baubeginn während der Durchführung
    von Abrissarbeiten.
  • Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Hier erfolgt eine Prüfung durch die Versicherung,
    ob die Ansprüche gerechtfertigt sind
  • es zu einem Rechtsstreit in Verbindung mit einem Versicherungsfall kommt

Einige Beispiele, wann die Versicherung leistet:

  • ein Besucher Ihrer Baustelle erleidet durch herabfallende Bauteile eine Verletzung
  • Ihre Baustelle ist nicht ausreichend gesichert, ein Kind fällt in eine Grube
  • ein Gerüst wird durch einen Bauhelfer aufgebaut, es bricht jedoch zusammen und beschädigt das Fahrzeug eines
    Nachbarn
  • der Keller wird ausgehoben, bei den dabei durchgeführten Baggerarbeiten wird das Nachbargrundstück
    beschädigt

Die Bauherrenhaftpflicht leistet nicht, wenn:

  • Sie den Schaden mit Vorsatz herbeigeführt haben
  • der Schaden Ihr eigenes Bauwerk betrifft
  • ein/e Angehörige/r Ihres Haushalts einen Schaden verursacht und die Haftpflichtansprüche gegen Sie gestellt
    werden
  • die Haftpflichtansprüche auf asbesthaltige Erzeugnisse oder Substanzen basieren

Ab welcher Bausumme ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig?

Eine Bauherrenhaftpflicht ist für folgende Bauvorhaben notwendig:

  • Bau eines Hauses
  • Kernsanierung
  • energetische Sanierung

Nicht zwangsläufig notwendig ist die Versicherung für

  • kleinere Umbauten an Ihrem Haus
  • kleinere Renovierungen

Denn Bausummen bis zu 150.000 € werden von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie sind Vermieter und
besitzen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung? Dann sichert diese kleinere Baumaßnahmen bis zu
einer Bausumme von 150.000 € ab.

Für welchen Zeitraum wird eine Bauherrenhaftpflicht benötigt?

Es ist äußerst wichtig, dass die Versicherung für die gesamte Bauzeit gilt. Im Idealfall schließen Sie diese
Absicherung bereits beim Erwerb Ihres Baugrundstücks ab. Denn auch für das unbebaute Grundstück sind Sie
vollumfänglich haftbar.

Der Versicherungsschutz beginnt zum versicherungsvertraglich vereinbarten Zeitpunkt und läuft maximal 3
Jahre
 bzw. bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens, sofern dies vor dem Ablauf der 3 Jahre der Fall
ist.

Die Kosten

Die Kosten der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind abhängig von der Bausumme. Wichtig zu
wissen ist zudem, dass sich bei von Ihnen erbrachten Eigenleistungen der Versicherungsbeitrag erhöhen kann.

Eigenleistungen? Beitragszuschlag!

Die Erfahrungen zeigen, dass eine erhöhte Schadenwahrscheinlichkeit besteht,
wenn der Bauherr/die Bauherrin selbst oder Freunde und Bekannte Arbeiten auf der Baustelle ausführen. Aus diesem
Grund erheben zahlreiche Versicherer einen Beitragszuschlag bei Eigenleistungen.

Führen Sie selbst oder auch Freunde von Ihnen Arbeiten auf Ihrer Baustelle aus, müssen Sie dies der Versicherung
unbedingt vorab mitteilen. Andernfalls kann es passieren, dass der Versicherer im Schadensfall die Leistung
verweigert.

Wichtig zu wissen: Ihre Pflichten als Bauherr/Bauherrin

Jede Baustelle ist eine Gefahrenzone, für deren Sicherung Sie als Bauherr*in zuständig sind. Das bedeutet, es ist
Ihre Aufgabe dafür zu sorgen, dass auf Ihrer Baustelle niemand zu Schaden kommt. Dies wird auch als Verkehrssicherungspflicht
bezeichnet.

Sie denken, ein einfaches Warnschild reicht aus? Leider nein. Denn es ist allein Ihre Pflicht dafür zu sorgen,
dass Ihre Baustelle nicht durch Unbefugte betreten werden kann. Sie haben Ihre Baustelle umfassend abgesichert
und es ist dennoch ein Schaden eingetreten? Auch dann sind Sie alleine haftbar.

Entsprechend wichtig ist also eine Versicherung, welche Sie vor den finanziellen Folgen eines solchen Schadens
schützt.

Neben der Verkehrssicherungspflicht gibt es zudem auch noch die Überwachungspflicht, welche Sie
als Bauherr*in erfüllen müssen. Denn Sie können die Verkehrssicherungspflicht auch auf Ihren Bauleiter oder
ausführende Handwerker übertragen. Dennoch müssen Sie diese dann überwachen und zudem auch prüfen, ob diese über
eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Ist dies nicht der Fall, sind Sie trotz der
Verkehrssicherungsübertragung vollumfänglich haftbar.

Und auch hier zeigt sich wieder, wie wichtig eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist.

Zu guter Letzt gibt es da auch noch die Auswahlpflicht, welche Sie als Bauherr*in erfüllen
müssen. Diese verlangt, dass Sie prüfen, ob die von Ihnen beauftragten Baufirmen zu einer sachgemäßen
Bauausführung in der Lage sind. Ein Beispiel: die Firma nutzt nicht gewartete Baumaschinen für ihre Arbeit und
verursacht dadurch einen Schaden am Nachbargrundstück. Verantwortlich und somit haftbar für diesen Schaden sind
Sie als Bauherr*in, denn Sie haben Ihre Auswahlpflicht verletzt. Andernfalls wären Ihnen die schlechten
Baumaschinen aufgefallen und Sie hätten den Auftrag anderweitig vergeben.

Fazit

Als Bauherr*in müssen Sie auf vieles achten und vor allem auch für umfassende Sicherheit auf Ihrer Baustelle
sorgen. Geschieht dennoch ein Schaden, sind Sie alleine vollumfänglich haftbar dafür. Und ein Schadensfall geht
stets mit sehr hohen Kosten einher. Können Sie diese wirklich einfach so stemmen?

Besser ist es, wenn Sie bereits ab dem Grundstückserwerb eine Bauherrenhaftpflicht abschließen. Diese schützt Sie
vor den finanziellen Folgen eines Schadens und bietet Ihnen somit ein großes Maß an Sicherheit.

Sie haben noch Fragen zu dieser wichtigen Bauherren-Absicherung? Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen auf
Wunsch auch gerne ein unverbindliches Angebot.

Stesan Finanzmanagement GmbH
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