Bauherrenhaftpflicht

Du baust gerade dein Eigenheim oder stehst kurz bevor? Dann gibt es einiges für dich zu beachten. Neben
Raumaufteilung, Statik und auch Baumaterial musst du zudem dafür sorgen, dass auf deiner Baustelle niemand zu
Schaden kommt. Um dich gegen die finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens auf deiner Baustelle abzusichern,
benötigst du eine Bauherrenhaftpflicht.

Warum diese Versicherung so wichtig ist

Du denkst, du bist aus der Haftung, wenn du als Bauherr ein Unternehmen mit der Bauausführung
sowie einen Architekten für die Bauaufsicht beauftragt hast? Leider falsch! Denn dies entbindet dich nicht aus
der Haftung. Denn die Baustellen-Sicherung obliegt allein dir als Bauherr bzw. Bauherrin.

Somit haftest du für so gut wie alles, was deine Baustelle betrifft. Sei es für die Baustellen-Sicherung, für
etwaige Schäden an benachbarten Grundstücken oder für Schäden, welche Unbeteiligten geschehen. Du führst die
Bauarbeiten selbst, also in Eigenregie aus? Dann bist du zudem auch haftbar, wenn helfende Personen einen Unfall
auf deiner Baustelle haben.

Jeglicher Schaden bringt hohe finanzielle Belastungen mit sich. Und genau vor diesen schützt dich die
Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Bauherrenhaftpflicht – was ist versichert?

Der Versicherungsschutz dieser wichtigen Absicherung umfasst Ansprüche aus Pflichtverletzungen
des Versicherungsnehmers.

Die Bauherrenhaftpflicht leistet, wenn:

  • du deine Bauherren-Pflichten verletzt und das beispielsweise bereits vor Baubeginn während der Durchführung
    von Abrissarbeiten.
  • Schadensersatzansprüche gegen dich geltend gemacht werden. Hier erfolgt eine Prüfung durch die Versicherung,
    ob die Ansprüche gerechtfertigt sind
  • es zu einem Rechtsstreit in Verbindung mit einem Versicherungsfall kommt

Einige Beispiele, wann die Versicherung leistet:

  • ein Besucher deiner Baustelle erleidet durch herabfallende Bauteile eine Verletzung
  • deine Baustelle ist nicht ausreichend gesichert, ein Kind fällt in eine Grube
  • ein Gerüst wird durch einen Bauhelfer aufgebaut, es bricht jedoch zusammen und beschädigt das Fahrzeug eines
    Nachbarn
  • der Keller wird ausgehoben, bei den dabei durchgeführten Baggerarbeiten wird das Nachbargrundstück
    beschädigt

Die Bauherrenhaftpflicht leistet nicht, wenn:

  • du den Schaden mit Vorsatz herbeigeführt hast
  • der Schaden dein eigenes Bauwerk betrifft
  • ein/e Angehörige/r deines Haushalts einen Schaden verursacht und die Haftpflichtansprüche gegen dich
    gestellt werden
  • die Haftpflichtansprüche auf asbesthaltige Erzeugnisse oder Substanzen basieren

Ab welcher Bausumme ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig?

Eine Bauherrenhaftpflicht ist für folgende Bauvorhaben notwendig:

  • Bau eines Hauses
  • Kernsanierung
  • energetische Sanierung

Nicht zwangsläufig notwendig ist die Versicherung für

  • kleinere Umbauten an deinem Haus
  • kleinere Renovierungen

Denn Bausummen bis zu 150.000 € werden von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Du bist Vermieter und
besitzt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung? Dann sichert diese kleinere Baumaßnahmen bis zu
einer Bausumme von 150.000 € ab.

Für welchen Zeitraum wird eine Bauherrenhaftpflicht benötigt?

Es ist äußerst wichtig, dass die Versicherung für die gesamte Bauzeit gilt. Im Idealfall schließt du diese
Absicherung bereits beim Erwerb deines Baugrundstücks ab. Denn auch für das unbebaute Grundstück bist du
vollumfänglich haftbar.

Der Versicherungsschutz beginnt zum versicherungsvertraglich vereinbarten Zeitpunkt und läuft maximal 3
Jahre
 bzw. bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens, sofern dies vor dem Ablauf der 3 Jahre der Fall
ist.

Die Kosten

Die Kosten der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind abhängig von der Bausumme. Wichtig zu
wissen ist zudem, dass sich bei von dir erbrachten Eigenleistungen der Versicherungsbeitrag erhöhen kann.

Eigenleistungen? Beitragszuschlag!

Die Erfahrungen zeigen, dass eine erhöhte Schadenwahrscheinlichkeit besteht,
wenn der Bauherr/die Bauherrin selbst oder Freunde und Bekannte Arbeiten auf der Baustelle ausführen. Aus diesem
Grund erheben zahlreiche Versicherer einen Beitragszuschlag bei Eigenleistungen.

Führst du selbst oder auch Freunde von dir Arbeiten auf deiner Baustelle aus, musst du dies der Versicherung
unbedingt vorab mitteilen. Andernfalls kann es passieren, dass der Versicherer im Schadensfall die Leistung
verweigert.

Wichtig zu wissen: deine Pflichten als Bauherr/Bauherrin

Jede Baustelle ist eine Gefahrenzone, für deren Sicherung du als Bauherr*in zuständig bist. Das bedeutet, es ist
deine Aufgabe dafür zu sorgen, dass auf deiner Baustelle niemand zu Schaden kommt. Dies wird auch als Verkehrssicherungspflicht
bezeichnet.

Du denkst, ein einfaches Warnschild reicht aus? Leider nein. Denn es ist allein deine Pflicht dafür zu sorgen,
dass deine Baustelle nicht durch Unbefugte betreten werden kann. Du hast deine Baustelle umfassend abgesichert
und es ist dennoch ein Schaden eingetreten? Auch dann bist du alleine haftbar.

Entsprechend wichtig ist also eine Versicherung, welche dich vor den finanziellen Folgen eines solchen Schadens
schützt.

Neben der Verkehrssicherungspflicht gibt es zudem auch noch die Überwachungspflicht, welche du
als Bauherr*in erfüllen musst. Denn du kannst die Verkehrssicherungspflicht auch auf deinen Bauleiter oder
ausführende Handwerker übertragen. Dennoch musst du diese dann überwachen und zudem auch prüfen, ob diese über
eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Ist dies nicht der Fall, bist du trotz der
Verkehrssicherungsübertragung vollumfänglich haftbar.

Und auch hier zeigt sich wieder, wie wichtig eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist.

Zu guter Letzt gibt es da auch noch die Auswahlpflicht, welche du als Bauherr*in erfüllen musst.
Diese verlangt, dass du prüfst, ob die von dir beauftragten Baufirmen zu einer sachgemäßen Bauausführung in der
Lage sind. Ein Beispiel: die Firma nutzt nicht gewartete Baumaschinen für ihre Arbeit und verursacht dadurch
einen Schaden am Nachbargrundstück. Verantwortlich und somit haftbar für diesen Schaden bist du als Bauherr*in,
denn du hast deine Auswahlpflicht verletzt. Andernfalls wären dir die schlechten Baumaschinen aufgefallen und du
hättest den Auftrag anderweitig vergeben.

Fazit

Als Bauherr*in musst du auf vieles achten und vor allem auch für umfassende Sicherheit auf deiner Baustelle
sorgen. Geschieht dennoch ein Schaden, bist du alleine vollumfänglich haftbar dafür. Und ein Schadensfall geht
stets mit sehr hohen Kosten einher. Kannst du diese wirklich einfach so stemmen?

Besser ist es, wenn du bereits ab dem Grundstückserwerb eine Bauherrenhaftpflicht abschließt. Diese schützt dich
vor den finanziellen Folgen eines Schadens und bietet dir somit ein großes Maß an Sicherheit.

Du hast noch Fragen zu dieser wichtigen Bauherren-Absicherung? Wir beraten dich gerne und erstellen dir auf
Wunsch auch gerne ein unverbindliches Angebot.

Stesan Finanzmanagement GmbH
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