Betriebliche Altersvorsorge
Haben Sie für Ihr Alter vorgesorgt? Und das in ausreichendem Umfang? Sehr gut. Doch ist Ihnen auch bekannt, dass
es auch die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge gibt? Nutzen Sie diese, um sich noch weiter für Ihren
wohlverdienten Ruhestand abzusichern.
Die Rentenlücke
Ein Schreckgespenst beim Gedanken an das Alter ist die Rentenlücke. Denn wird sie nicht durch private Vorsorge
aufgefangen, sind große finanzielle Einschnitte und ein sinkender Lebensstandard die Folge. Es ist somit wichtig
zu wissen, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand fehlen wird. Nur dann können Sie bereits heute gegensteuern und die
Rentenlücke mindern oder bestenfalls sogar gänzlich schließen. Dies gelingt Ihnen mit privater Altersvorsorge
und betrieblicher Altersvorsorge.
Betriebliche Altersvorsorge – was ist das?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber Versorgungsleistungen für das
Alter, für Invalidität oder auch für den Tod. Diese Form der Altersvorsorge ist auch deshalb sehr attraktiv für
Arbeitnehmer, da damit Spareffekte bei Sozialabgaben und Steuern einhergehen.
Haben Sie sich im Bezug auf die bAV für eine Entgeltumwandlung entschieden, wird ein fest vereinbarter Teil Ihres
Gehaltes für die bAV umgewandelt. So bauen Sie während Ihres Arbeitslebens Vorsorgeansprüche auf, welche Ihnen
zum Renteneintritt zugutekommen. Diese Vorsorgeansprüche sind übrigens bei einem Arbeitgeberwechsel geschützt
und können nicht verfallen.
Doch nicht nur die Entgeltumwandlung ist für die betriebliche Altersvorsorge geeignet, sondern auch Ihre
vermögenswirksamen Leistungen.
So kann Ihr Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge umsetzen
Vielleicht haben Sie folgende Begriffe im Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge schon einmal gehört:
Direktversicherung, Pensionskasse oder auch Pensionsfonds. Bei diesen Dingen handelt es sich um sogenannte
Durchführungswege der bAV. Ihrem Arbeitgeber stehen dabei verschiedene Möglichkeiten für die betriebliche
Altersvorsorge in seinem Unternehmen zur Verfügung:
- Direktzusage
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Direktzusage
Hierbei ist es Chefsache, das Geld, in diesem Falle Firmengelder, anzulegen. Sei es in unternehmensinterne
Projekte mit guter Rendite oder in eine Rückdeckungsversicherung.
Direktversicherung
Diese Möglichkeit ist vor allem bei Firmen ohne Tarifvertrag beliebt. Unter Zuhilfenahme eines
Versicherungsberaters wird ein großes Versicherungsunternehmen, meist Lebensversicherer, ausgewählt und eine
festgelegte Anzahl an Versicherungsverträgen für die Belegschaft abgenommen. Der Vorteil hierbei sind günstigere
Tarife für die gesamte Unternehmensbelegschaft. Als Arbeitnehmer können Sie hierbei im Rahmen der
Entgeltumwandlung einen Teil Ihres Gehalts in die bAV einzahlen.
Wichtig zu wissen bei der Direktversicherung ist, dass sie meist vorerst arbeitnehmerfinanziert ist. Zudem ist
sie für den Arbeitgeber weniger aufwändig.
Unterstützungskasse
Auch hier investiert der Chef Firmengelder für die Beitragszahlungen. Diese fließen hier in die
Unterstützungskasse. Diese rechtlich selbstständige Einrichtung verwaltet das Geld im Arbeitgebersinn und legt
es gewinnbringend an. Das Geld kann durch die Unterstützungskasse beispielsweise in Immobilien oder auch in
Wertpapieren angelegt werden. Zudem kann die Unterstützungskasse auch zur Hausbank des Unternehmens werden und
dadurch die Beiträge des Unternehmens als Darlehen in die Firma zurückführt.
Pensionskasse
Wie auch die Direktversicherung ist auch die Pensionskasse vorerst arbeitnehmerfinanziert und für den Arbeitgeber
weniger aufwändig. Hinter der Pensionskasse steht meist ein großer Lebensversicherer, welcher sich um die
bAV-Beiträge kümmert. Also um deren Anlage und auch um deren Verwaltung. Die Tarife sind für die
Unternehmensbelegschaft günstiger und die Konditionen besser als bei der Direktversicherung. Als Arbeitnehmer*in
können Sie im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil Ihres Gehalts für die bAV einzahlen.
Auch die Möglichkeit der Pensionskasse greifen vor allem tarifgebundene Unternehmen gerne zurück. Hier kann es
auch durchaus vorkommen, dass auch Ihr Arbeitgeber etwas zum bAV-Beitrag zuzahlt. Ein Vorteil des
Tarifvertrages.
Pensionsfonds
Gibt der Chef die Verantwortung im Bezug auf die gewinnende Anlage der bAV-Beiträge an eine externe Einrichtung
ab, so handelt es sich dabei zumeist um Pensionsfonds. Für das Unternehmen hat dies diverse Vorteile. So zum
Beispiel:
- Abgabe der Beitrags-Verwaltung an die Pensionsfonds
- keine Garantiezusage mehr im Bezug auf eine konkrete Verzinsung, sondern lediglich eine Beitragszusage mit
Mindestleistung - Wegfall der Notwendigkeit eines Sicherheitspuffers in der Unternehmensbilanz
- keine Beiträge an den Pensionsversicherungsverein
Was die Anlageart betrifft, sind Pensionsfonds recht frei. So kann die Anlage in Aktienfonds, in Anleihefonds
oder anderweitig erfolgen.
Interessant zu wissen
Für die Durchführungswege der Direktzusage und der Unterstützungskasse ist es charakteristisch, dass der
Arbeitgeber im Bezug auf die spätere Rentenhöhe eine konkrete Zusage macht.
Egal, wie Ihr Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge umsetzt, nehmen Sie sie in Anspruch, denn sie lohnt
sich allemal. Zumal Ihr Chef für seine gemachten Zusagen stets haftbar ist. Gerät er bzw. sein Unternehmen in
Zahlungsschwierigkeiten, übernimmt die Rentenzahlungen der bAV im Notfall der Pensionssicherungsverein.
Betriebliche Altersvorsorge = geminderte Rentenlücke
Sicherlich möchten Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten. Doch dafür reicht die
gesetzliche Rente keinesfalls aus. Es ist somit sehr wichtig, dass Sie vorsorgen. Nicht nur mit einer privaten
Rentenversicherung, sondern bestenfalls auch noch mit einer betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV.
Mit der bAV reduzieren Sie Ihre Rentenlücke besonders einfach, denn damit verbundene Steuervorteile lassen Ihnen
mehr Geld für die Altersvorsorge. Ihre Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge:
- staatliche Förderung während der Ansparphase
- gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss (produktabhängig)
- Absicherung von Berufsunfähigkeit möglich
- Hinterbliebenenschutz möglich
Die bAV ist nur etwas für Arbeitnehmer von Großunternehmen? Von wegen! Dank des neuen BRSG
(Betriebsrentenstärkungsgesetz) profitieren Sie auch als Arbeitnehmer eines kleinen oder mittleren Unternehmens
von der betrieblichen Altersvorsorge und ihren Vorteilen. Ebenso, wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben.
Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich, wenn…
- Sie Arbeitnehmer*in sind und Ihre Rentenlücke verkleinern möchten
- Ihr Arbeitgeber eine bAV anbietet bzw. eine bAV für Sie abschließen möchte
- und Sie dazu bereit sind, im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil Ihres Bruttogehalts in die betriebliche
Altersvorsorge einzuzahlen
Die bAV ist ideal für Sie als…
Auszubildende*r– Bereits während der Berufsausbildung ist es wichtig, für das Alter
vorzusorgen. Auch, wenn das Ausbildungsgehalt niedrig ist. Zudem können Sie auf den Betrag, welchen Sie von
Ihrem Azubi-Gehalt in die bAV einzahlen, Sozialabgaben und Steuern sparen.
Berufseinsteiger*in– Auch wenn beim Einstieg in den Beruf die Gedanken hauptsächlich um die
Gegenwart kreisen, sollten Sie keinesfalls die Altersvorsorge vergessen. Die bAV ist ideal, denn Sie können sie
bei einem Arbeitgeberwechsel einfach zum neuen Unternehmen mitnehmen.
Arbeitnehmer*in– Ob mit Familie und Eigenheim oder als Single mit Miete, egal wie Ihr Leben
sich entwickeln wird, finanzielle Reserven für das Alter sind wichtig. Die betriebliche Altersvorsorge als
Entgeltumwandlung gibt Ihnen eine effektive Möglichkeit, Geld zur Seite zu legen. Und Sie erhalten mit der bAV
auch einen zusätzlichen Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit sowie eine Hinterbliebenenabsicherung.
Arbeitnehmer*in über 50 Jahre– Sie sind bereits über 50 Jahre und sorgen schon lange für Ihr
Alter vor? Sehr gut! Und das vielleicht auch bereits mit einer betrieblichen Altersvorsorge, wie beispielsweise
einer Direktversicherung? Prima! Doch es geht noch besser, denn der Ausbau der bAV lohnt. Blicken Sie zurück.
Hat sich Ihr Lebensstandard seit Ihrem Berufseinstieg verbessert? Mit Sicherheit. Und garantiert möchten Sie
Ihren inzwischen gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter beibehalten können. Deshalb ist es wichtig, die
Rentenlücke so klein wie möglich zu halten. Idealerweise mit einer weiteren bAV-Absicherung, wie beispielsweise
über eine Unterstützungskasse. Bietet Ihr Chef Ihnen also eine weitere betriebliche Altersvorsorge an, nutzen
Sie diese Möglichkeit!
Häufige Fragen zur bAV
Häufiger Wechsel der Arbeitsstelle. Was ist zu beachten?
Das Berufsleben ist im Idealfall lang und erfolgreich. Doch dies bringt meist auch diverse Wechsel der
Arbeitgeber und Arbeitsstellen mit sich. Ob die Entgeltumwandlung dann die richtige bAV Lösung für Sie ist, muss
genau überlegt werden. Denn zwar können Sie den Arbeitgeber problemlos wechseln, auch mit Entgeltumwandlung.
Doch die Regelungen bzgl. der Entgeltumwandlung sind hierbei nicht sehr praxistauglich. Auch trotz
Arbeitgeberwechsel fließt jeder bAV-Euro in Ihre Rente. Denn es ist egal, wie lange Sie in welchen Unternehmen
angestellt sind.
Zahlen Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge in eine Direktversicherung ein, so können Sie diese zu Ihrem
neuen Arbeitgeber mitnehmen. Vorausgesetzt, dieser ist damit einverstanden. Sollte Ihr neuer Chef mit der
bAV-Vertragsmitnahme nicht einverstanden sein, aus welchen Gründen auch immer, haben Sie zwei Möglichkeiten:
entweder lassen Sie den bAV-Vertrag ruhen oder Sie zahlen selbst weiter in den Vertrag ein. Dies geschieht dann
jedoch ganz normal von Ihrem Netto-Gehalt.
Vielleicht wird Ihnen auch angeboten, das bestehende bAV-Guthaben auf einen neuen, von Ihrem neuen Arbeitgeber
angebotenen Vertrag zu übertragen. Dies sollten Sie sich jedoch gut überlegen, da dies meist ein Verlustgeschäft
ist. Denn zum einen kann der neue bAV-Vertrag schlechtere Konditionen beinhalten und zum anderen werden
Übertragungskosten fällig.
Sollten Sie nur kurz in einem Unternehmen bleiben und somit nur niedrige Rentenansprüche in dieser Zeit aufgebaut
haben, so haben Sie die Möglichkeit, sich die von Ihnen selbst angesparten Beiträge als einmalige Abfindung
auszahlen zu lassen. Und dies, je nach Vereinbarung, vielleicht sogar plus den von Ihrem Chef einbezahlten
Beiträgen. Doch Achtung: hier kann ein Abschlag fällig werden. Sie sollten sich deshalb unbedingt vorab über die
Abschlagshöhe informieren.
Hilfe, Kurzarbeit!
Bei Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung. Für die betriebliche Altersvorsorge kann das
Kurzarbeitergeld somit leider nicht verwendet werden. Erhalten Sie zusätzlich zum Kurzarbeitergeld noch einen
Teil Ihres Lohns, da Sie mit verminderter Stundenanzahl weiter arbeiten, so besteht auch die
Entgeltumwandlungsvereinbarung weiter. Ist ein fester Entgeltumwandlungsbetrag vereinbart, ist es hier wichtig,
diesen ggf. für die Dauer der Kurzarbeit zu reduzieren. Dies ist allerdings nur im Einvernehmen mit Ihrem Chef
möglich.
Lange Krankheit während der Ansparphase, was nun?
Bei einer Erkrankung von längerer Dauer, erhalten Sie nach 6 Wochen keinen Lohn bzw. kein Gehalt mehr, sondern
Krankengeld. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auch die Beitragszahlung zu Ihrer bAV eingestellt wird. Sie
haben dann zweierlei Möglichkeiten: entweder stellen Sie die Versicherung für die Dauer Ihrer Erkrankung
beitragsfrei oder Sie zahlen während dieser Zeit die Beiträge selbst weiter. Doch Achtung: leisten Sie die
Beitragszahlung selbst, gelten steuerliche Besonderheiten. Wir beraten Sie sehr gern auch dazu.
Werden die Leistungen der bAV im Alter besteuert?
Ja, die bAV-Leistungen werden besteuert. Dies jedoch in der Regel im Gegensatz zum Erwerbsleben zu einem
günstigeren Steuersatz.
bAV – bis zu welcher Grenze steuerfrei und sozialabgabefrei?
Die in eine Unterstützungskasse eingezahlten Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Ebenso sieht es bei einer
Pensionszusage aus.
Anders verhält es sich hingegen bei Beiträgen für die Direktversicherung. Diese sind lediglich bis zu einem
Betrag von 6.768,- € steuerfrei.
Geht es um die Sozialversicherung, so sind alle Durchführungswege bis zu einem Betrag von 3.384,- €
sozialabgabenfrei.
Fazit
Bei der betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, handelt es sich um eine zusätzliche Vorsorge für das Alter. In
der Regel finanziert über den Arbeitgeber. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer sogenannten
Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil Ihres Bruttogehalts für die bAV verwendet. Die Leistungen der
betrieblichen Altersvorsorge im Alter müssen versteuert werden.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie als Arbeitnehmer seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf die
Entgeltumwandlung haben. Nehmen Sie diese Vorsorge-Möglichkeit in Anspruch, denn sie hilft Ihnen auf eine
entspannte Weise dabei, Ihre Rentenlücke zu schließen.
Sehr gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung und beraten Sie gern
ausführlich.
Stesan Finanzmanagement GmbH
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