Drohnenversicherung
Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder, sind ihre Einsatzmöglichkeiten schier unendlich.
Doch Achtung, bei der Drohnennutzung kann schnell ein Schaden entstehen. Und dessen finanzielle Folgen können
gravierend sein. Um vor diesen Kosten geschützt zu sein, benötigst du eine Drohnenversicherung.
Die Drohne
Eine Drohne ist ein unbemanntes Flugobjekt. Es fliegt somit ohne Pilot. Es gibt verschiedene Modelle, von denen
manche autonom fliegen, andere hingegen von dir via Fernbedienung oder auch per Smartphone gesteuert werden.
Es gibt verschiedene Ausführungen an Drohnen. So zum Beispiel:
- Quadrocopter mit vier Propellern
- Hexacopter mit sechs Propellern
- Octocopter mit acht Propellern
Eines haben alle Drohnen gemein: die Propeller liegen alle in einer Ebene. Der allgemein zusammenfassende Begriff
für all diese Modelle lautet Multicopter.
Die Drohnenversicherung – Pflicht ja oder nein?
Wurden Drohnen noch vor einigen Jahren ausschließlich bei militärischen Zwecken eingesetzt und von entsprechenden
Spezialisten bedient, so sind die Multicopter inzwischen auch im privaten Bereich weit verbreitet. Kein Wunder,
liegt der Preis für die günstigsten Modelle doch unter 50,- €.
Die ferngesteuerten Fluggeräte sind einfach zu bedienen und ermöglichen Fotos sowie Videos aus der
Vogelperspektive. Spaß ist hier garantiert. Doch zugleich wird die Technik der Drohnen immer besser und selbst
kleinste Modelle erreichen inzwischen eine Flughöhe von über 100 Metern. Und verfügen dazu über eine Reichweite
von bis zu 3 Kilometer.
Per Gesetz besteht für alle Drohnen, unabhängig davon, ob du sie privat oder gewerblich nutzt, eine
Versicherungspflicht. Auch das Gewicht und die Größe der Drohne spielen keine Rolle. Du musst jede Drohne mit
einer Haftpflichtversicherung, also einer Drohnenhaftpflichtversicherung, absichern. Und das bereits vor dem
ersten Probeflug.
Neuregelung seit 2021
Bereits im April 2017 trat die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ in Kraft. Im
Jahr 2021 erfolgte allerdings eine Anpassung, welche den Drohnen-Betrieb nun in drei Kategorien unterteilt:
offen, speziell, zulassungspflichtig.
Offen – in diese Kategorie fallen jegliche Drohnen mit einer Startmasse unter 25 kg. Fluggeräte
dieser Kategorie dürfen zudem nicht höher als 120 Meter fliegen und müssen sich stets in unmittelbarer
Sichtweite befinden. Gegenstände und auch gefährliche Güter dürfen nicht transportiert werden.
Speziell – hierzu zählen alle Drohnen, welche eines oder auch mehrere Merkmale der Kategorie
Offen nicht erfüllen.
Zulassungspflichtig – zu dieser Kategorie zählen schwere bzw. große Drohnen, welche
beispielsweise für den Transport von gefährlichen Gütern eingesetzt werden.
Weitere gesetzliche Vorgaben für dich als Drohnenpilot*in
- Kennzeichnungspflicht
- Kenntnisnachweis
- Ausweichpflicht
- Nutzungserlaubnis
Als Drohnenbesitzer, selbst wenn du nur Hobby-Drohnenpilot*in bist, musst du dich unbedingt online beim LBA, dem
Luftfahrt-Bundesamt, registrieren. Dies ermöglicht die Halterermittlung im Falle eines Schadens. Die e-ID, also
die Registrierungsnummer, musst du gut sichtbar und fest an deiner Drohne anbringen. Dies muss dauerhaft und
auch feuerfest sein. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind lediglich Spielzeug-Drohnen
sowie Drohnen ohne Kameras und Sensoren sowie mit einem Gewicht unter 250 g.
Möchtest du eine Drohne mit einem Gewicht über 250 g nutzen, benötigst du einen Kenntnisnachweis.
Um diesen zu erhalten, musst du eine Prüfung ablegen und mindestens 16 Jahre alt sein. Die Ablegung der Prüfung
erfolgt online über die LBA-Website.
Die Ausweichpflicht bestimmt, dass deine Drohne, sollte sie einem bemannten Flugzeug begegnen,
immer ausweichen muss.
Für die Nutzung von Drohnen der Kategorien Speziell und Zulassungspflichtig benötigst du eine Nutzungserlaubnis.
Lediglich Drohnen der Kategorie Offen sind davon ausgenommen.
Verbote
Natürlich legt das Gesetz auch einige Verbote im Bezug auf Drohnen fest. Verboten ist somit
- jegliche Behinderung des Luftraums
- jede Gefährdung des Luftraums
- die Nutzung von Drohnen in und auch über sensiblen Gebieten. Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser,
Naturschutzgebiete, Justizvollzugsanstalten oder auch Flughäfen - der Betrieb von Drohnen über Menschenansammlungen
- die Nutzung von Drohnen über den Einsatzorten von Rettungskräften und Polizei
- der Drohnenflug über Wohngrundstücke, sofern deine Drohne akustische und/oder optische Funksignale
empfangen, übertragen oder auch aufzeichnen kann
Du siehst, als Drohnenpilot*in gilt es einiges zu beachten. Hinzu kommen noch Schäden, welche du unabsichtlich
mit deiner Drohne verursachen kannst. Und für all diese bist du vollumfänglich haftbar.
Die Gefährdungshaftung
Nutzt du dein unbemanntes Flugobjekt im öffentlichen Luftraum, haftest du für alle durch deine Drohne
verursachten Schäden. Und dies unabhängig davon, ob du als Drohnen-Pilot*in Schuld trägst oder nicht.
Geschädigte können dich stets haftbar machen. Und das selbst dann, wenn nicht du selbst, sondern ein Freund
deine Drohne benutzt und den Schaden verursacht hat.
Zum Beispiel: eine Windböe erfasst deine Drohne. Sie stürzt ab und beschädigt das Eigentum eines Dritten,
beispielsweise dessen Fahrzeug. Der Fahrzeugbesitzer kann eine Schadensersatzforderung an dich stellen. Denn du
bist der Drohnenhalter.
Drohnenversicherung oder Privathaftpflichtversicherung?
Du hast zwei Möglichkeiten: entweder du schließt eine spezielle Drohnenversicherung ab, oder du prüfst, ob deine
Privathaftpflichtversicherung Drohnen mitversichert. Die Absicherung über deine Privathaftpflicht mag zwar
verlockend einfach klingen. Doch du musst hier wirklich sehr genau prüfen. Denn meist sind es lediglich neuere
Haftpflichtversicherungen, welche Drohnennutzung mitversichern. Bei älteren Versicherungen besteht meist kein
Drohnen-Versicherungsschutz. Und was nützt dir dann eine einfache Versicherungslösung, wenn im Schadensfall dann
vielleicht doch nicht geleistet wird.
Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn du deine Drohne rein privat und als Hobby nutzt. Setzt du deine Drohne
allerdings auch gewerblich ein, ist eine spezielle Drohnenversicherung unabdingbar.
Als unabhängige Versicherungsmakler kennen wir uns mit der Privathaftpflichtversicherung wie auch mit der
Drohnenversicherung bestens aus. Sehr gerne prüfen wir für dich die Möglichkeiten und beraten dich ausführlich
zum für dich besten Schutz.
Wichtig zu wissen: fliegst du deine Drohne mithilfe einer Virtual Reality Brille, besteht
keinerlei Versicherungsschutz!
Die Versicherungsleistungen
Bei der Drohnenversicherung bzw. Halterhaftpflicht für Drohnen handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Sie
sichert dich gegen Schadensersatzforderungen ab, welche durch deine Drohne entstanden sind.
Die Leistungen der Drohnenversicherung umfassen:
- Prüfung der Schadensersatzforderungen auf Rechtmäßigkeit
- Abwehr von unberechtigten Forderungen
- Leistung bei berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme
- Übernahme der Kosten für Verteidigung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Strafverfahren
Die Kosten
Die Beitragshöhe der Drohnenversicherung hängt von der von dir gewünschten Versicherungssumme wie auch vom
Einsatzzweck der Drohne ab. In der Regel beträgt der Jahresbeitrag zwischen 65,- und 85,- € jährlich. Nutzt du
dein unbemanntes Fluggerät für spezielle Einsatzzwecke, kann der Beitrag auch höher liegen.
Drohne beschädigt – wer zahlt?
Passiert mit deiner Drohne ein Unfall und wird dein Fluggerät dabei beschädigt, zahlt dies die
Privathaftpflichtversicherung nicht. Verfügst du jedoch über eine Drohnen-Kaskoversicherung, sind auch diese
Schäden abgesichert.
Fazit
Für alle Drohnen besteht per Gesetz in Deutschland eine Versicherungspflicht. Die Art der Nutzung wie auch die
Größe und das Gewicht der Drohne spielen dabei keinerlei Rolle. Wichtig für dich zu wissen ist, dass du deine
Drohne bereits vor dem ersten Probeflug versichern musst.
Und die Versicherungspflicht macht durchaus Sinn. Schließlich können durch deine Drohne verursachte Schäden
schnell sehr teuer werden. Hast du genug Erspartes, um für wirklich jeden Schaden selbst aufkommen zu können?
Denn du bist im Bezug auf deine Drohne stets haftbar. Und das selbst dann, wenn du selbst gar keine Schuld am
Schaden trägst.
Sehr gerne beraten wir dich ausführlich zur Drohnenversicherung und unterbreiten dir auch gerne ein
unverbindliches Angebot.
Stesan Finanzmanagement GmbH
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