Betriebshaftpflichtversicherung

Wo gearbeitet wird, können Fehler passieren. Dafür ist niemand gefeit. Hier ist es wichtig, umfassend abgesichert
zu sein. Denn schnell kann ein Schaden entstehen und in dessen Folge hohe Kosten auf Sie zukommen. Es ist
deshalb sehr wichtig, dass Sie über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Ein Schaden tritt ein und kurz darauf flattert Ihnen eine Schadensersatzforderung ins Haus. Und diese Forderungen
können in ihrer Höhe schnell Ihre Existenz bedrohen. Vor allem dann, wenn es sich um einen Personenschaden oder
einen Serienschaden handelt. Letzterer tritt dann ein, wenn beispielsweise eine von Ihrem Unternehmen
produzierte Charge fehlerhaft war.

Lediglich eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Schadenskosten und den damit einhergehenden
Schadensersatzforderungen. Sichern Sie sich ab! Schließlich geht es um Ihre Existenz.

Ist die Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?

Nein, in der Regel handelt es sich bei der Betriebshaftpflichtversicherung nicht um eine Pflichtversicherung.
Eine gesetzliche Versicherungspflicht dafür besteht für fast keine Berufsgruppen.

Wer ist versichert?

Durch die Betriebshaftpflicht abgesichert sind

  • der Inhaber
  • alle Angestellten des Betriebes
  • alle im Betrieb eingegliederten Zeitarbeitskräfte
  • Werkstudenten
  • Praktikanten
  • Subunternehmer während ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer

Die Beitragshöhe

Die Höhe des Versicherungsbeitrages wird durch folgende Faktoren beeinflusst:

  • Deckungs- bzw. Versicherungssumme
  • Art des Betriebes
  • Vorhandensein umweltgefährdender Anlagen
  • Jahresumsatz
  • Inhaber-Anzahl
  • Mitarbeiter-Anzahl
  • Summe der Löhne und Gehälter

 

Die Deckungssumme

Die Versicherungs- bzw. Deckungssumme ist der wichtigste Faktor. Denn sie bestimmt, wie viel Ihre
Betriebshaftpflichtversicherung maximal im Schadensfall leistet. Hier wird eine Mindestsumme von 20 Millionen
Euro empfohlen. Denn vor allem Personenschäden können existenzbedrohend hohe Kosten mit sich bringen.

Die Mitarbeiter

Ihre Mitarbeiter sind in der Betriebshaftpflichtversicherung mit versichert. Ein Muss, denn schließlich können
auch sie bei ihrer Arbeit für Sie Schäden verursachen. Für welche Sie als Betriebsinhaber haftbar sind.

Der Jahresumsatz

Auch der Jahresumsatz beeinflusst Ihren Versicherungsbeitrag. So ist garantiert, dass Sie sich auch wirklich
diese wichtige Versicherung leisten können.

Die Leistungen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt all jene Schäden ab, welche durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter
verursacht wurden. Hier prüft die Versicherung auch die Rechtmäßigkeit der Schadensersatzforderung. Ist diese
nicht begründet, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung sie ab. Für berechtigte Ansprüche leistet die
Versicherung. Wichtig zu wissen ist, dass Sie als Betriebsinhaber auch dann noch haftbar sind, wenn Sie Ihren
Betrieb aufgegeben und Ihre Tätigkeit eingestellt haben. Auch hier hilft die Betriebshaftpflichtversicherung,
denn sie leistet noch bis zu 10 Jahre nach der Betriebsaufgabe.

Die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung im Überblick:

  • Prüfung der Schadensersatzforderungen auf Rechtmäßigkeit
  • Begleichung von begründeten Schadensersatzforderungen
  • Abwehr von unbegründeten Forderungen
  • passiver Rechtsschutz
  • Cyber- und IT-Risiken mit versicherbar
  • Nachhaftungsversicherung

Diese Schäden sind versichert

Generell übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung folgende Schadensarten:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Personenschäden – Wird eine Person verletzt, sei es bei einem Sturz in Ihren Geschäftsräumen
oder weil bei Ihrer Baustelle etwas herab- oder umfällt, spricht man von einem Personenschaden.

Sachschäden – Wird das Eigentum einer Person beschädigt, so handelt es sich um einen
Sachschaden. Beispielsweise ein mit Tattootinte bespritztes T-Shirt in Ihrem Studio, bei Malerarbeiten in
Mitleidenschaft bezogene Böden oder durch Baggerarbeiten beschädigte Erdleitungen.

Vermögensschäden – Oder besser gesagt Vermögensfolgeschäden, also Schäden, welche infolge eines
versicherten Sachschadens oder Personenschadens entstehen. So zum Beispiel, Verdienstausfall bei einer durch Sie
verletzten Person oder Umsatzeinbußen aufgrund Betriebsunterbrechung wegen eines von Ihnen verursachten
Wasserschadens.

Ebenfalls durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind

  • Umweltschäden
  • Diskriminierung (Ansprüche aufgrund des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes)
  • erweiterte Produkthaftpflichtversicherung

Die Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme bzw. Deckungssumme sollten Sie stets so wählen, dass der teuerste vorstellbare
Schadensfall abgesichert ist. Wir empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 20 Millionen Euro.

Fazit

Mit Ihrem Betrieb, sei es Restaurant, Tattoostudio, Baugewerbe oder anderes, arbeiten Sie täglich hart. Und viel
zu schnell kann etwas passieren. Jemand kann in Ihren Räumen stolpern und sich verletzten. An Ihrer Baustelle
fällt etwas um und beschädigt das Auto einer Person oder Ihr Bagger beschädigt eine Leitung. Und nicht zu
vergessen, die Vermögensfolgeschäden. Denken Sie nur dran, wenn eine durch Sie verletzte Person längere Zeit
nicht mehr arbeiten kann. Für ihren Verdienstausfall sind Sie dann haftbar. Und das kann äußerst teuer werden.
Sorgen Sie vor und sichern Sie sich umfassend ab, mit einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Als unabhängige Versicherungsmakler stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Für eine umfassende Beratung,
die Beantwortung all Ihrer Fragen sowie auch für die Unterbreitung eines unverbindlichen Angebotes.

Stesan Finanzmanagement GmbH
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